Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nationale Verkaufsbedingungen der Petromax GmbH
- für Lieferungen innerhalb Deutschlands -
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
(1) Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen („Verkaufsbedingungen“) gelten für alle ab dem 01.07.2025 abgeschlossenen Verträge, die überwiegend die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“) zum Gegenstand haben. Zusätzlich übernommene Pflichten lassen die Geltung dieser Verkaufsbedingungen unberührt. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für über unseren Online-Shop unter https://b2b.petromax.de/agb („Online-Shop“) abgeschlossenen Verträge über die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“). Klarstellend wird festhalten, dass sich der vorgenannte Online-Shop ausschließlich an Käufer richtet, die Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.
(2) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen oder von den gesetzlichen Bestimmungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unser Schweigen auf Bedingungen des Käufers gilt nicht als Anerkennung oder Zustimmung. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Leistung des Käufers vorbehaltlos annehmen oder vorbehaltlos unsere Leistungen erbringen. Unsere Verkaufsbedingungen gelten anstelle etwaiger Bedingungen des Käufers auch dann, wenn nach diesen unsere Auftragsannahme als bedingungslose Anerkennung der Bedingungen vorgesehen ist, oder wir nach Hinweis des Käufers auf die Geltung seiner Bedingungen liefern, es sei denn, wir haben ausdrücklich auf die Geltung unserer Verkaufsbedingungen verzichtet.
(3) Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(4) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Verkaufsbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
§ 2 Angebot, Vertragsschluss und Inhalt des Vertrages
(1) Der Ablauf des Vertragsschlusses hängt davon ab, ob die Vertragsangebote und Vertragsannahmen im Rahmen oder im Zusammenhang eines Vertragsschlusses über unseren Online-Shop oder außerhalb unseres Online-Shops erfolgen. Werden die Vertragsangebote und Vertragsannahmen im Rahmen oder im Zusammenhang eines Vertragsschlusses über unseren Online-Shop abgegeben, gilt folgendes:
1. Die Darstellung der Ware im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot von uns dar, sondern eine Aufforderung an den Käufer zur Abgabe einer Bestellung.
2. Vor Abgabe einer Bestellung muss sich der Käufer registrieren und sodann unter Angabe seiner dabei verwendeten E-Mail-Adresse sowie dem ihm im Rahmen der Registrierung zugesandten bzw. von ihm später gewählten Passwort sowie seines Benutzernamens anmelden.
3. Über die Schaltfläche „In den Warenkorb“ kann der Käufer sodann einzelne Waren in den virtuellen Warenkorb legen, ohne dass damit bereits ein Angebot zum Kauf abgegeben wird. Durch anschließendes Klicken der Schaltfläche „Zur Kasse gehen“ gelangt der Käufer in den weiteren Bestellprozess wie in § 2 Absatz 1 lit. (d) dieser Verkaufsbedingungen angegeben. Anstatt die Schaltfläche „Zur Kasse gehen“ zu betätigen, kann der Käufer auch die Schaltfläche „Alle zeigen“ betätigen und gelangt dann zu einer Übersicht der Ware, die sich in seinem virtuellen Warenkorb befindet. Der Käufer kann vor Abgabe seiner Bestellung sowohl weitere Produkte in den Warenkorb einlegen als auch in den Warenkorb gelegte Produkte wieder entfernen. Letzteres ist möglich, indem der Käufer die Ware durch Auswahl der Schaltflächen „X“ wieder aus dem Warenkorb löscht oder aber die jeweilige Bestellmenge ändert und dann die Schaltfläche „Warenkorb aktualisieren“ anklickt. Durch Auswählen der Schaltfläche „Zur Kasse gehen“ gelangt der Käufer in den weiteren Bestellprozess wie in § 2 Absatz 1 lit. (d) dieser Verkaufsbedingungen angegeben. Der Käufer kann den Bestellvorgang auch insgesamt abbrechen, indem er den Browser schließt.
4. Dem Käufer werden die Verkaufsbedingungen zum Download zur Verfügung gestellt sowie die in seinem Kundenkonto hinterlegte Rechnungs- und Lieferadresse angezeigt. Diese Informationen kann der Kunde bearbeiten. Unter der Anzeige „3. Zahlart“ kann der Kunde zwischen „Vorkasse“ und „Auf Rechnung“ wählen. Darüber hinaus findet sich unter „4. Bestellung nochmal überprüfen“ eine Bestellzusammenfassung gefolgt von einer übersichtlichen Darstellung der Netto-Zwischensumme über die sich im Warenkorb befindenden Waren, der Versandkosten und der Umsatzsteuer sowie der Gesamtsumme. Durch Anklicken Schaltfläche „JETZT KAUFEN“, was erst nach Zustimmung zur Geltung dieser Verkaufsbedingungen möglich ist, gibt der Käufer eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab.
5. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir die Bestellung des Käufers durch eine Auftragsbestätigung, die spätestens innerhalb von fünf (5) Kalendertagen nach dem Erhalt der Bestellung des Käufers beim Käufer eingehen muss, annehmen. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar.
(2) Erfolgen die Vertragsangebote und Vertragsannahmen außerhalb unseres Online-Shops, z.B. nur über E-Mails, gilt Folgendes:
• (a) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Freibleibend und unverbindlich in diesem Sinne bedeutet, dass der Vertragsschluss noch unserer abschließenden Auftragsbestätigung bedarf.
• (b) Die Bestellung der Ware durch den Käufer ist ein verbindliches Vertragsangebot. Dieses Vertragsangebot können wir - sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt – innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach deren Zugang annehmen.
• (c) Sofern ein vorheriges Angebot von uns nicht verbindlich war, erfordert der Vertragsschluss unsere schriftliche Auftragsbestätigung.
(3) Der Käufer ist bereits vor einem Vertragsabschluss dazu verpflichtet, uns schriftlich zu informieren, wenn (a) die zu liefernde Ware nicht ausschließlich für die gewöhnliche Verwendung geeignet sein soll oder der Käufer von einer bestimmten Verwendungseignung ausgeht, (b) die Ware unter unüblichen Bedingungen eingesetzt wird oder besonderen Beanspruchungen ausgesetzt ist, (c) die Ware unter Bedingungen eingesetzt wird, die ein besonderes Gesundheits- oder Sicherheitsrisiko mit sich bringen, (d) die Ware außerhalb Deutschlands verwendet oder an außerhalb Deutschlands ansässige Abnehmer des Käufers geliefert werden soll, oder (e) öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (zum Beispiel Werbeaussagen) für den Käufer kaufentscheidend sind. Soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde, muss die Ware nur den für eine Verwendung in Deutschland maßgeblichen Vorschriften entsprechen.
(4) Unsere Angaben zur Ware (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen derselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie stellen weder Beschaffenheits- noch Haltbarkeitsgarantien der von uns zu liefernden Waren dar. Jegliche Garantien, die von uns zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages übernommen werden sollen, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung als „Garantie“.
(5) Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
(6) Mit Ausnahme der Abnahme der Ware nach § 433 Abs. 2 BGB ist eine Abnahme der Ware nicht vereinbart.
(7) Mit dem Abschluss des Vertrages wird von uns auch bei Verpflichtung zur Lieferung einer nur der Gattung nach bestimmter Ware kein Beschaffungsrisiko im Sinne des § 276 BGB übernommen. Zudem sind wir auch bei Verpflichtung zur Lieferung einer nur der Gattung nach bestimmten Ware nicht verpflichtet, im Falle einer Nichtverfügbarkeit der Leistung im Sinne von § 3 Abs. 7 dieser Verkaufsbedingungen die für die Erfüllung des Vertrages erforderlichen Zulieferteile anderweitig zu besorgen, wenn die damit verbundenen Kosten für uns nachteilig gegenüber den Kosten einer kongruenten Eindeckung im Sinne von § 3 Abs. 7 dieser Verkaufsbedingungen sind und der Käufer auch nicht bereit ist, diese Mehrkosten zu tragen. Weiter übernehmen wir keine Garantie für die Ware.
(8) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages getroffen werden, sind in dem Vertrag und diesen Verkaufsbedingungen schriftlich niedergelegt.
(9) An dem Käufer von uns bekanntgegebenen oder überlassenen Mustern, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Bildern und sonstigen Unterlagen behalten wir uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als "vertraulich" bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Käufer unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung. Insbesondere ist es dem Käufer ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung untersagt, die von uns erstellten Bilder zum Weiterverkauf der Waren auf Plattformen wie eBay oder Idealo zu verwenden.
§ 3 Lieferung, Lieferzeit, Rücktritt bei Verzug, Schadensersatz bei Verzug
(1) Sofern keine andere Liefermodalität vereinbart ist, erfolgt die Lieferung CPT (Lieferort: Sudenburger Wuhne 61, 39116 Magdeburg; Bestimmungsort gemäß Vereinbarung mit dem Käufer) Incoterms® 2020. Auch bei einer Lieferung mittels C-Klausel der Incoterms® 2020 trägt der Käufer die mit der Lieferung verbundenen Transportkosten, sofern der gesamte Nettoeinkaufspreis 750 € oder weniger beträgt; beträgt der gesamte Nettoeinkaufspreis mehr als 750 €, tragen wir die mit dem Transport verbundenen Kosten.
(2) Der Gefahrübergang erfolgt mit der Lieferung. Verzögert sich die Lieferung dadurch, dass wir infolge gänzlichen oder teilweisen Zahlungsverzugs des Käufers von unserem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen, oder aus einem sonstigen vom Käufer zu vertretenden Grund, so geht die Gefahr spätestens ab dem Datum des Zugangs der Mitteilung der Versand-/ und/oder Leistungsbereitschaft gegenüber dem Käufer auf den Käufer über.
(3) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung aller Verpflichtungen des Käufers voraus. Insbesondere ist der Kunde bei vereinbarter Vorkasse verpflichtet, vor der Lieferung die Vorkassezahlung vollständig zu erbringen. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(4) Vereinbarte Lieferfristen begründen kein Fixgeschäft.
(5) Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen innerhalb der vereinbarten Lieferfristen bzw. bis zum vereinbarten Liefertermin berechtigt, soweit dies für den Käufer zumutbar ist.
(6) Sofern der Käufer nach Abschluss des Vertrages noch Änderungen an der Ware wünscht, führt dies – sofern wir diesen Änderungen zustimmen, wozu wir nicht verpflichtet sind – zu einer Verlängerung der Lieferfrist. Je nach der Auftragssituation kann der Zeitraum der Verlängerung einen größeren Zeitraum ausmachen, als für die reine Umsetzung der Änderungswünsche erforderlich wäre.
(7) Sofern wir verbindliche Lieferfristen oder Liefertermine aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), sind wir berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung herauszuschieben und wir werden den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist bzw. den neuen Liefertermin mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist bzw. am neuen Liefertermin aus von uns nicht zu vertretenen Gründen nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne zählt insbesondere die Sachverhaltskonstellation, dass wir trotz ordnungsgemäßer kongruenter Eindeckung (d.h. trotz vertraglicher Abrede mit unserem Zulieferer mit der nach Quantität, Qualität und Leistungszeitraum der Erfüllungsanspruch des Käufers vertragsgerecht erfüllt werden kann) durch unseren Zulieferer aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht rechtzeitig beliefert werden. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne zählen auch Ereignisse höherer Gewalt von nicht unerheblicher Dauer (d.h. mit einer Dauer von länger als 14 Kalendertagen). Der höheren Gewalt stehen gleich Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, unverschuldete Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe oder -hindernisse, unverschuldete Betriebsbehinderungen (z.B. durch Feuer, Wasser oder Maschinenschäden), Pandemien und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von uns schuldhaft herbeigeführt worden sind. Dieser § 3 Abs. 7 dieser Verkaufsbedingungen findet keine Anwendung, wenn wir ein Beschaffungsrisiko im Sinne des § 276 BGB übernommen haben.
(8) Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
(9) Der Käufer ist wegen verspäteter Lieferung und/oder wegen Nichtlieferung nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn wir mit der Erfüllung der uns obliegenden Hauptpflichten in Verzug geraten sind oder durch den Vertrag begründete Pflichten in anderer Weise wesentlich verletzt haben und der Verzug oder die Pflichtverletzung von uns zu vertreten ist. Zur Herbeiführung des Verzuges bedarf es ohne Verzicht auf sonstige gesetzliche Vorschriften stets, auch wenn die Leistungszeit kalendermäßig bestimmt ist, einer schriftlichen Aufforderung an uns, unsere Leistung innerhalb einer angemessenen Frist vorzunehmen. Im Übrigen gelten für den Eintritt des Verzugs die gesetzlichen Vorschriften.
(10) Sollten wir nach den gesetzlichen Voraussetzungen unter Beachtung der in diesen Verkaufsbedingungen getroffenen Regelungen im Lieferverzug sein und der Käufer Schadensersatzansprüche wegen Verzugs gegen uns haben, so ist im Falle des Lieferverzugs unsere Haftung für jede vollendete Woche des Verzugs auf 0,5% des mit dem Käufer vereinbarten Nettopreises der nicht oder verspätet gelieferten Ware, maximal jedoch auf 5% des mit dem Käufer vereinbarten Nettopreises der nicht oder verspätet gelieferten Ware beschränkt. Unberührt bleiben Ansprüche (a) wegen arglistiger Vertragsverletzungen, (b) wegen vorsätzlicher und wegen grob fahrlässiger Vertragsverletzungen, (c) wegen Übernahme eines Beschaffungsrisikos im Sinne von § 276 BGB, (d) wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie (e) im Falle einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(11) Soweit wir abweichend von § 3 Abs. 1 dieser Verkaufsbedingungen die Gefahr des Transportes tragen, ist der Käufer verpflichtet, einen äußerlich erkennbaren Verlust sowie eine äußerlich erkennbare Beschädigung des Frachtgutes dem Frachtführer spätestens bei der Ablieferung durch den Frachtführer anzuzeigen und dabei den Verlust bzw. die Beschädigung hinreichend deutlich zu kennzeichnen. Sofern der Verlust oder die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar sind, ist der Verlust bzw. die Beschädigung spätestens innerhalb von sieben (7) Tagen nach der Ablieferung dem Frachtführer anzuzeigen und dabei der Verlust bzw. die Beschädigung hinreichend deutlich zu kennzeichnen. Die Anzeige hat in Textform zu erfolgen. Der Käufer ist – ungeachtet der Regelungen nach § 5 Abs. 4 bis Abs. 6 dieser Verkaufsbedingungen – verpflichtet, uns eine Kopie dieser Anzeige unverzüglich zuzusenden.
§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
(1) Sofern mit dem Käufer nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten unsere Preise EXW Incoterms® 2020. Bei einem Nettoeinkaufspreis von mehr als 750 €, tragen wir die mit dem Transport der Ware verbundenen Kosten.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, den vollen Kaufpreis sowie sonstige vereinbarte Kosten (z.B. Frachtkosten) ohne Skontoabzug zu dem in unserem Vertragsabschlussdokument (dies ist in der Regel unsere Auftragsbestätigung, bei verbindlichen Angeboten außerhalb unseres Online-Shops ist dies unser Angebot) bezeichneten Termin oder, sofern ein solcher nicht bezeichnet ist, spätestens innerhalb von 21 Kalendertagen nach Rechnungsdatum und Lieferung auf das von uns bezeichnete Konto kosten- und spesenfrei zu zahlen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang auf unserem Konto maßgeblich. Mit dem vereinbarten Preis sind die uns obliegenden Leistungen ausschließlich Verpackung abgegolten. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert ausgewiesen und ist von dem Käufer zusätzlich zu entrichten.
(3) Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins nach § 353 HGB unberührt.
(4) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind oder auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
(5) Wenn der Käufer fällige Rechnungen nicht zahlt, eingeräumte Zahlungsziele überschreitet oder sich nach Vertragsabschluss seine Vermögensverhältnisse verschlechtern oder wir nach Vertragsabschluss Informationen erhalten, die die Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, (a) die gesamte Restschuld des Käufers fällig zu stellen und unter Abänderung der getroffenen Vereinbarungen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, (b) nach erfolgter Lieferung sofortige Zahlung aller unserer Forderungen, die auf demselben Rechtsverhältnis beruhen, zu verlangen, und (c) die Einrede der Unsicherheit nach § 321 BGB zu erheben.
(6) Wir behalten uns das Recht vor, unsere Forderungen aus dem Geschäft mit dem Käufer ganz oder teilweise an Dritte abzutreten.
(7) Der Käufer hat alle Gebühren, Kosten und Auslagen zu tragen, die uns oder einem Dritten, an dem wir die Forderung abgetreten haben, aus und im Zusammenhang mit einem erfolgreichen Inkassoverfahren gegen den Käufer innerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstehen.
(8) Ist der Käufer aus mehreren Schuldverhältnissen zu gleichartigen Leistungen verpflichtet und reicht das von ihm Geleistete nicht zur Tilgung sämtlicher Schulden aus, (a) so wird diejenige Schuld getilgt, welche er bei der Leistung bestimmt.
(b) Trifft der Käufer keine Bestimmung, so wird zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden diejenige, welche uns geringere Sicherheit bietet, unter mehreren gleich sicheren die lästigere, unter mehreren gleich lästigen die ältere Schuld und bei gleichem Alter jede Schuld verhältnismäßig getilgt.
§ 5 Rechte des Käufers bei Mängeln
(1) Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage und/oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen – auch wenn dies nachfolgend nicht gesondert erwähnt wird – unberührt bleiben die gesetzlichen Vorschriften
wenn die unverarbeitete Ware am Ende der Lieferkette an einen Verbraucher verkauft wird, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gem. § 478 BGB); die Regelungen nach § 478 BGB finden jedoch keine Anwendung, wenn die mangelhafte Ware durch den Käufer oder einen anderen Unternehmer, zum Beispiel durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde.
nach § 439 Abs. 2 und Abs. 3 BGB (Ersatz der zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen) sofern es sich bei der von uns verkauften Ware um eine neu hergestellte Sache handelt, es sei denn der Anspruch ist nach Maßgabe dieser Verkaufsbedingungen verjährt.
nach § 445a BGB (Rückgriff des Käufers bei uns für den Fall, dass er im Verhältnis zu seinem Kunden Aufwendungen im Rahmen der Nacherfüllung nach § 439 Abs. 2 und/oder Abs. 3 und oder Abs. 6 S. 2 BGB und/oder § 475 Abs. 4 BGB und/oder wegen Verletzung der Aktualisierungspflicht nach § 475b Abs. 4 BGB tragen muss), es sei denn der Anspruch ist nach Maßgabe dieser Verkaufsbedingungen verjährt.
nach § 327u BGB.
(2) Die Ware ist sachmangelhaft, wenn sie im Zeitpunkt des Gefahrübergangs von den subjektiven Anforderungen nach § 434 Abs. 2 BGB, von den objektiven Anforderungen nach § 434 Abs. 3 BGB oder von den Montageanforderungen nach § 434 Abs. 4 BGB abweicht. Die in unserem Vertragsabschlussdokument (dies ist in der Regel unsere Auftragsbestätigung, bei verbindlichen Angeboten außerhalb unseres Online-Shops ist dies unser Angebot) genannten Spezifikationen geben zusammen mit den in diesen Verkaufsbedingungen enthaltenen Beschaffenheitsvereinbarungen abschließend die vereinbarte Beschaffenheiten wider. Vereinbart ist nur solches Zubehör und solche Anleitungen (einschließlich Montage- und Installationsleitungen), die in unserem Vertragsabschlussdokument ausdrücklich genannt sind. Öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (zum Beispiel Werbeaussagen), auf die uns der Käufer nicht als für ihn kaufentscheidend hingewiesen hat, begründen keinen Sachmangel.
(3) Die Ware weist nur dann Rechtsmängel auf, wenn sie im Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht frei von in Deutschland durchsetzbaren Rechten ist. Ist die Ware jedoch im Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht frei von in Deutschland durchsetzbaren Rechten und beruht dies auf Anweisungen des Käufers, so liegt abweichend von § 5 Abs. 3 S. 1 kein Rechtsmangel vor.
(4) Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser unter Berücksichtigung der in diesen Verkaufsbedingungen enthaltenen Regelungen seinen nach §§ 377, 381 HGB geschuldeten Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(5) Sachmängel, die offensichtlich sind, hat uns der Käufer unverzüglich, spätestens aber innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Ablieferung der Ware schriftlich zu melden. Der Käufer ist weiter verpflichtet die Ware unverzüglich nach der Ablieferung zu untersuchen. Sachmängel, die durch eine ordnungsgemäße Untersuchung erkennbar sind, hat uns der Käufer unverzüglich, nachdem er den Sachmangel erkannt hat oder hätte erkennen müssen, schriftlich mitzuteilen. Verdeckte Sachmängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung zu rügen. Klarstellend wird festgehalten, dass eine Untersuchung keine notwendige Voraussetzung für eine Rüge ist. Zusätzlich ist der Käufer verpflichtet, bei Baustoffen und anderen, zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren, dafür zu sorgen, dass unmittelbar vor der Verarbeitung eine Untersuchung auf Sachmängel erfolgt.
(6) Die Anzeige ist schriftlich und unmittelbar an uns zu richten. Sie muss so genau abgefasst sein, dass wir ohne weitere Nachfrage bei dem Käufer Abhilfemaßnahmen einleiten und Rückgriffsansprüche gegenüber unseren Vorlieferanten sichern können. Im Übrigen hat die Rüge den gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen. Unsere Mitarbeiter sind nicht berechtigt, außerhalb unserer Geschäftsräume Mängelanzeigen entgegenzunehmen oder Erklärungen zur Gewährleistung abzugeben.
(7) Soweit ein rechtzeitig angezeigter Sachmangel der Ware vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache verpflichtet. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Die Nacherfüllung kann nach unserer Wahl an unserem Sitz oder am Einsatzort der Ware erfolgen. Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die Ware nach einem anderen Ort als der Niederlassung des Käufers verbracht wurde, haben wir nicht zu übernehmen, es sei denn der Käufer hat uns vor Vertragsabschluss schriftlich in seiner Bestellung darauf hingewiesen, dass die Ware an einem anderen Ort als seiner Niederlassung verbracht wird und wir dem ausdrücklich zugestimmt haben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
(8) Sofern es sich bei der von uns verkauften Ware um eine neu hergestellte Sache handelt, so sind wir – ohne Verzicht auf die gesetzlichen und in diesen Verkaufsbedingungen enthaltenen Regelungen, insbesondere ohne Verzicht auf den Einwand der Unverhältnismäßigkeit nach § 439 Abs. 4 BGB – im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet, dem Käufer die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Ware zu ersetzen, sofern der Käufer die mangelhafte Ware gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht hat.
(9) Erfolgt die ordnungsgemäße Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht innerhalb der vom Käufer gesetzten angemessen Frist, so ist der Käufer unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn eine Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften nicht erforderlich ist. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn eine Nachbesserung fehlgeschlagen ist. Eine Nachbesserung gilt – jeweils bezogen auf den konkreten einzelnen Mangel – nach dem erfolglosen dritten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
(10) Soweit der Käufer wegen eines Mangels an von uns gelieferten Waren einen Schaden erlitten oder vergebliche Aufwendungen getätigt hat, finden ergänzend die Vorschriften nach § 6 dieser Verkaufsbedingungen Anwendung. Bei Lieferung gebrauchter Ware haften wir jedoch – ausgenommen die Haftung unter den in § 6 Abs. 2 b) und § 6 Abs. 5 dieser Verkaufsbedingungen genannten Situationen – nicht für Schadensersatz und Aufwendungen; stattdessen sind bei Lieferung gebrauchter Ware die Gewährleistungsrechte des Käufers (d.h. die Rechte des Käufers wegen Pflichtverletzung in Form der Lieferung mangelhafter Ware) auf die in § 5 Abs. 7 und § 5 Abs. 9 dieser Verkaufsbedingungen genannten Rechtsbehelfe beschränkt.
(11) Mit Ausnahme der in § 5 Abs. 12 dieser Verkaufsbedingungen geregelten Fälle verjähren jegliche Ansprüche des Käufers wegen Lieferung neuer mangelhafter Ware ein (1) Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn und wegen gebrauchter mangelhafter Ware sechs (6) Monate nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die Ablaufhemmung aus § 327u BGB und aus § 445b Abs. 2 BGB (Verjährung von Rückgriffansprüchen in der Lieferkette) bleiben in jedem Fall unberührt.
(12) Abweichend von § 5 Abs. 11 dieser Verkaufsbedingungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen
für Ansprüche nach § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB (Ansprüche, wenn der Mangel in einem dinglichen Recht eines Dritten, auf Grund dessen Herausgabe der Kaufsache verlangt werden kann, oder in einem sonstigen Recht, das im Grundbuch eingetragen ist, besteht);
• wenn die Ware eine neu hergestellte Sache ist, bei der es sich um ein Bauwerk und/oder um eine Sache handelt, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat;
• wenn die Ansprüche des Käufers auf einer vorsätzlichen und/oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruhen;
• bei arglistigem Verschweigen eines Mangels;
• bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware;
• bei Übernahme eines Beschaffungsrisikos im Sinne von § 276 BGB;
• für Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit;
• für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz;
• für Ansprüche, die in den Anwendungsbereich des § 478 BGB (Sonderbestimmungen für den Unternehmerregress im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs) fallen, es sei denn die mangelhafte Ware wurde durch den Käufer oder einen anderen Unternehmer, zum Beispiel durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet.
Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
(13) Ersatzlieferung oder Nachbesserung führt nicht zu neu anlaufenden Verjährungsfristen.
(14) Ungeachtet weitergehender gesetzlicher Regelungen endet die Verjährungshemmung auch, wenn die hemmenden Verhandlungen über vier (4) Wochen nicht in der Sache fortgeführt werden. Ein Neubeginn einer Verjährungshemmung von Ansprüchen des Käufers bedarf in jedem Fall unserer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung.
§ 6 Haftung für Schäden und Aufwendungen
(1) Unsere Haftung für Schäden und Aufwendungen richtet sich ergänzend zu vorstehenden Regelungen in § 5 dieser Verkaufsbedingungen nach den folgenden Vorschriften. Vorbehaltlich einer Verjährung nach § 5 Abs. 11 in Verbindung mit § 5 Abs. 12 dieser Verkaufsbedingungen bleiben in allen Fällen – auch wenn dies nachfolgend nicht gesondert erwähnt wird – unberührt die gesetzlichen Vorschriften
• - nach § 327u BGB;
• - nach § 445a BGB (Rückgriff des Käufers bei uns für den Fall, dass er im Verhältnis zu seinem Kunden Aufwendungen im Rahmen der Nacherfüllung nach § 439 Abs. 2 und/oder Abs. 3 und/oder Abs. 6 S. 2 BGB und/oder § 475 Abs. 4 BGB und/oder wegen Verletzung der Aktualisierungspflicht nach § 475b Abs. 4 BGB tragen muss);
• - nach § 478 BGB (Sonderbestimmungen für den Unternehmerregress im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs), es sei denn die mangelhafte Ware wurde durch den Käufer oder einen anderen Unternehmer, zum Beispiel durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet; sowie
• - unsere Verpflichtung, die zum Zwecke der Nacherfüllung nach § 439 Abs. 2 und/oder Abs. 3 BGB erforderlichen Aufwendungen zu tragen, sofern es sich bei der von uns verkauften Ware um eine neu hergestellte Sache handelt, wobei ein solcher Anspruch voraussetzt, dass der Nacherfüllungsanspruch nach § 439 Abs. 1 BGB nicht nach Maßgabe dieser Verkaufsbedingungen verjährt ist.
(2) Unsere Haftung für Schäden oder vergebliche Aufwendungen des Käufers tritt nur ein, wenn der Schaden oder die vergeblichen Aufwendungen
• a) durch schuldhafte Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht), verursacht worden oder
• b) auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung zurückzuführen sind.
(3) Haften wir gemäß § 6 Abs. 2 a) dieser Verkaufsbedingungen für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Für Verzugsschäden gilt § 3 Abs. 10 dieser Verkaufsbedingungen.
(4) Die vorstehenden in § 6 Abs. 2 bis Abs. 3 dieser Verkaufsbedingungen genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung (a) nach dem Produkthaftungsgesetz, (b) wegen Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware, (c) bei Übernahme eines Beschaffungsrisikos im Sinne von § 276 BGB, (d) wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels, (e) für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie (f) für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder einer vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen.
(5) Ausgenommen die Haftung (a) nach dem Produkthaftungsgesetz, (b) wegen Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware, (c) bei Übernahme eines Beschaffungsrisikos im Sinne von § 276 BGB, (d) wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels, (e) für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie (f) für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder einer vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, ist eine Schadensersatzpflicht aus der Lieferung gebrauchter Waren ausgeschlossen.
(6) Die Pflicht des Käufers zur Schadensminderung nach § 254 BGB bleibt unberührt. Jegliche Vereinbarung des Käufers mit seinen Abnehmern, die die gesetzliche Haftung des Käufers zu seinem Nachteil verschärft, stellt einen Verstoß gegen diese Schadensminderungspflicht dar und führt – soweit die gesetzliche Haftung des Käufers zu seinem Nachteil verschärft wurde – zu einem Ausschluss eines Ersatzanspruches gegen uns.
(7) Wir sind wegen der Verletzung der dem Käufer gegenüber obliegenden vertraglichen und/oder vorvertraglichen Pflichten ausschließlich nach den Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen zu Schadensersatzleistungen verpflichtet. Jeder Rückgriff auf konkurrierende Anspruchsgrundlagen, z.B. Verschulden bei Vertragsabschluss gemäß § 311 Abs. 3 BGB, positiver Vertragsverletzung gemäß § 280 BGB oder wegen deliktischer Ansprüche gemäß § 823 BGB ist ausgeschlossen. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies gleichermaßen auch im Hinblick auf die persönliche Haftung unserer Organe, Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(8) Die vorstehenden Bestimmungen in § 6 dieser Verkaufsbedingungen gelten vorbehaltlich
- §327u BGB;
- § 445a BGB (Rückgriff des Käufers bei uns für den Fall, dass er im Verhältnis zu seinem Kunden Aufwendungen im Rahmen der Nacherfüllung nach § 439 Abs. 2 und/oder Abs. 3 und/oder Abs. 6 S. 2 BGB und/oder § 475 Abs. 4 BGB und/oder wegen Verletzung der Aktualisierungspflicht nach § 475b Abs. 4 BGB tragen muss);
- § 478 BGB (Sonderbestimmungen für den Unternehmerregress im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs); sowie vorbehaltlich
- der von uns zum Zwecke der Nacherfüllung nach § 439 Abs. 2 und/oder Abs. 3 und/oder Abs. 6 S. 2 BGB zu tragenden Aufwendungen, sofern es sich bei der von uns verkauften Ware um eine neu hergestellte Sache handelt,
auch für Ansprüche des Käufers auf Ersatz von Aufwendungen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Vertrag (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor. Sofern der Käufer nicht Vorkasse geleistet hat oder ein Bargeschäft im Sinne von § 142 InsO vorliegt, behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren auch für alle gegenwärtigen und künftigen Forderungen (gesicherte Forderungen) aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware sodann auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen.
(4) Sofern der Käufer die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeitet, so erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren ein Eigentumsrecht Dritter bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
(5) Sofern der Käufer die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußert, tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum des Verkäufers an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an uns ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Wir nehmen die Abtretung an. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Wir sind berechtigt, diese Einzugsermächtigung zu widerrufen, wenn sich der Käufer im Zahlungsverzug befindet, wenn der Käufer seinen Zahlungspflichten uns gegenüber nicht nachkommt oder wir von unserem Recht nach § 7 Abs. 3 dieser Verkaufsbedingungen Gebrauch gemacht haben.
(6) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
§ 8 Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Der Lieferort folgt aus § 3 Abs. 1 dieser Verkaufsbedingungen. Zahlungs- und Erfüllungsort für alle sonstigen Verpflichtungen aus dem Vertrag mit dem Käufer ist Sudenburger Wuhne 61, 39116 Magdeburg. Diese Regelungen gelten auch, wenn erbrachte Leistungen rückabzuwickeln sind. Wir behalten uns jedoch vor, eine Nacherfüllung an dem Ort durchzuführen, an dem sich die Ware befindet.
(2) Für diese Verkaufsbedingungen und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in 39116 Magdeburg. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften zu ausschließlichen Zuständigkeiten bleiben unberührt.
§ 9 Regelungen beim Weiterverkauf durch den Käufer in die Vereinigte Staaten von Amerika
Verkauft der Käufer die Ware weiter an Kunden mit Niederlassung oder Wohnsitz in den Vereinigten Staaten von Amerika, so ist er verpflichtet, auf eigene Kosten eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5.000.000 € pro Schadensfall abzuschließen. Sofern der Kunde unseres Käufers mit Niederlassung oder Wohnsitz in den Vereinigten Staaten von Amerika Ansprüche gegen uns oder den Käufer erhebt, haftet im Verhältnis zwischen uns und dem Käufer der Käufer für solche Ansprüche, soweit sie über das hinausgehen, wofür wir auf Basis der in diesen Verkaufsbedingungen enthaltenen Regelungen sowie auf Basis des in Deutschland geltenden Produkthaftungsgesetzes haften würden.§ 426 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 BGB bleibt unberührt.
§ 10 Sonstiges
(1) Vorbehaltlich § 354a HGB ist der Käufer ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, seine ihm gegen uns aus dem abgeschlossenen Vertrag und diesen Verkaufsbedingungen entstehenden Rechte an einen Dritten abzutreten.
(2) Sofern der Käufer die Waren weiterverkaufen möchte und dafür von uns bezogene Warenträger verwenden möchte, wird der Käufer darauf hingewiesen, dass der Käufer stets das zulässige Gesamtgewicht des Warenträgers sowie dessen ordnungsgemäßen Aufbau zu prüfen und regelmäßig zu kontrollieren hat. Schäden, die aus der Missachtung dieser Vorgaben beruhen, sind nicht von uns zu vertreten.
(3) Der Vertragstext wird von uns gespeichert. Der Käufer kann in seinem Kundenkonto seine bisherigen Bestellungen einsehen. Zusätzlich werden die Bestelldaten dem Käufer nach Eingang der Bestellung in der Bestelleingangsbestätigung per E-Mail zugesendet, so dass der Käufer diese auch selbst speichern und ausdrucken kann. Darüber hinaus sind die Bestelldaten und der Vertragstext auch in unserer Auftragsbestätigung enthalten. Die Verkaufsbedingungen kann der Käufer zudem bei uns anfordern oder in unserem Online-Shop herunterladen.
(4) Die zum Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
(5) Zur Wahrung der Schriftform bedarf es weder einer eigenhändigen Namensunterschrift noch einer elektronischen Signatur. Mitteilungen mittels Telefax oder E-Mail sowie sonstige Formen der Textform nach § 126b BGB genügen der Schriftform im Sinne dieser Verkaufsbedingungen.
(6) Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen gespeichert und vertraulich behandelt.
Stand: Juli 2025
Internationale Verkaufsbedingungen der Petromax GmbH
- für Lieferungen außerhalb Deutschlands -
§ 1 Anwendbarkeit dieser Internationalen Verkaufsbedingungen
(1) Die Bedingungen in diesen Internationalen Verkaufsbedingungen sind ein integraler Bestandteil des Kaufvertrages. Diese Internationalen Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende, von diesen Internationalen Verkaufsbedingungen abweichende oder von gesetzlichen Vorschriften abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers finden keine Anwendung, selbst dann nicht, wenn wir nicht widersprechen oder Leistungen erbringen oder entgegennehmen. Diese Internationalen Verkaufsbedingungen gelten auch für über unseren Online-Shop unter https://b2b.petromax.de/agb („Online-Shop“) abgeschlossenen Verträge über die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“).
(2) Diese Internationalen Verkaufsbedingungen finden keine Anwendung, wenn die Ware für den persönlichen Gebrauch oder den Gebrauch in der Familie oder im Haushalt gekauft werden und wir wussten oder vor oder bei Vertragsschluss hätten wissen müssen, dass die Ware für einen solchen Gebrauch gekauft wurde. Der Käufer erklärt insoweit, dass die Ware weder für den persönlichen Gebrauch noch für den Gebrauch in der Familie oder im Haushalt gekauft wird. Im Übrigen erklärt der Käufer, dass er die Ware nicht ausschließlich zur Endnutzung im Sinne des Art. 2 Nr. 13 Verordnung (VO [EU] 2018/302) kauft.
§ 2 Abschluss des Kaufvertrages
(1) Der Ablauf des Abschlusses des Kaufvertrages hängt davon ab, ob die Vertragsangebote und Vertragsannahmen über unseren Online-Shop oder außerhalb unseres Online-Shops erfolgen. Werden die Vertragsangebote und Vertragsannahmen über unseren Online-Shop abgegeben, gilt Folgendes:
1. Die Darstellung der Ware im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot von uns dar, sondern eine Aufforderung an den Käufer zur Abgabe einer Bestellung.
2. Vor Abgabe einer Bestellung muss sich der Käufer registrieren und sodann unter Angabe seiner dabei verwendeten E-Mail-Adresse sowie dem ihm im Rahmen der Registrierung zugesandten bzw. von ihm später gewählten Passwort sowie seines Benutzernamens anmelden.
3. Über die Schaltfläche „In den Warenkorb“ kann der Käufer sodann einzelne Waren in den virtuellen Warenkorb legen, ohne dass damit bereits ein Angebot zum Kauf abgegeben wird. Durch anschließendes Klicken der Schaltfläche „Zur Kasse gehen“ gelangt der Käufer in den weiteren Bestellprozess wie in § 2 Absatz 1 lit. (d) dieser Internationalen Verkaufsbedingungen angegeben. Anstatt die Schaltfläche „Zur Kasse gehen“ zu betätigen, kann der Käufer auch die Schaltfläche „Alle zeigen“ betätigen und gelangt dann zu einer Übersicht der Ware, die sich in seinem virtuellen Warenkorb befindet. Der Käufer kann vor Abgabe seiner Bestellung sowohl weitere Waren in den Warenkorb einlegen als auch in den Warenkorb gelegte Waren wieder entfernen. Letzteres ist möglich, indem der Käufer die Ware durch Auswahl der Schaltflächen „X“ wieder aus dem Warenkorb löscht oder aber die jeweilige Bestellmenge ändert und dann die Schaltfläche „Warenkorb aktualisieren“ anklickt. Durch Auswählen der Schaltfläche „Zur Kasse gehen“ gelangt der Käufer in den weiteren Bestellprozess wie in § 2 Absatz 1 lit. (d) dieser Internationalen Verkaufsbedingungen angegeben. Der Käufer kann den Bestellvorgang auch insgesamt abbrechen, indem er den Browser schließt.
4. Dem Käufer werden die Internationalen Verkaufsbedingungen zum Download zur Verfügung gestellt sowie die in seinem Kundenkonto hinterlegte Rechnungs- und Lieferadresse angezeigt. Diese Informationen kann der Kunde bearbeiten. Unter der Anzeige „3. Zahlart“ kann der Kunde zwischen „Vorkasse“ und „Auf Rechnung“ wählen. Darüber hinaus findet sich unter „4. Bestellung nochmal überprüfen“ eine Bestellzusammenfassung gefolgt von einer übersichtlichen Darstellung der Netto-Zwischensumme über die sich im Warenkorb befindenden Waren, der Versandkosten und der Umsatzsteuer (sofern diese anfällt) sowie der Gesamtsumme. Durch Anklicken Schaltfläche „JETZT KAUFEN“, was erst nach Zustimmung zur Geltung dieser Internationalen Verkaufsbedingungen möglich ist, gibt der Käufer eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab.
5. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir die Bestellung des Käufers durch eine Auftragsbestätigung, die spätestens innerhalb von fünf (5) Kalendertagen nach dem Erhalt der Bestellung des Käufers beim Käufer eingehen muss, annehmen. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar.
(2) Erfolgen die Vertragsangebote und Vertragsannahmen außerhalb unseres Online-Shops, z.B. nur über E-Mails, gilt Folgendes:
• Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Der Abschluss des Kaufvertrages bedarf stets unserer abschließenden schriftlichen Auftragsbestätigung.
• Ein Kaufvertrag erfordert stets eine Bestellung des Käufers, die schriftlich aber auch mündlich (z.B. telefonisch) erfolgen kann.
• Wir können die Bestellung des Käufers durch unsere Auftragsbestätigung (nachfolgend „Auftragsbestätigung“) innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach deren Erhalt annehmen.
§ 3 Anwendbares Recht
(1) Der Kaufvertrag sowie diese Internationalen Verkaufsbedingungen unterliegen dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) in der englischsprachigen Fassung vom 11.04.1980 und subsidiär für die im CISG nicht geregelten Regelungsbereiche dem Schweizer Obligationenrecht. Das CISG gilt gleichermaßen für die Vereinbarungen zu gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Zuständigkeiten.
(2) Bei Verwendung von Handelsklauseln gelten die Incoterms 2020 der Internationalen Handelskammer unter Berücksichtigung der in diesen Internationalen Verkaufsbedingungen getroffenen Bestimmungen.
§ 4 Anforderungen an die Ware; Rechte Dritter
(1) Die zu liefernde Ware muss den in der Auftragsbestätigung genannten Spezifikationen und Qualitätsanforderungen (z.B. durch Nennung der Artikelnummer und dadurch Bezug nehmend auf die Beschreibung im Katalog oder Online-Shop) entsprechen. Soweit keine Spezifikationen oder Qualitätsanforderungen in der Auftragsbestätigung genannt sind, ist die Ware vertragsgemäß, wenn sie sich für Zwecke eignet, die in Deutschland üblich ist und für die Zwecke eignet, für die Ware der gleichen Art in Deutschland gewöhnlich gebraucht wird. Sofern nicht ausdrücklich eine anderweitige Absprache getroffen wird, muss die Ware nicht solchen Rechten und Vorschriften entsprechen, die außerhalb Deutschlands gelten. Gebrauchte Ware wird unter Ausschluss jeder Gewährleistung geliefert. Abweichend von den vorstehenden Regelungen werden wir uns jedoch bemühen, die Verpackung der Ware so zu erstellen, dass sie den Vorschriften im Land des Käufers entspricht. Damit ist keine Pflicht verbunden, die Verpackungsvorschriften im Land des Käufers tatsächlich einzuhalten, noch begründet die Nichteinhaltung von Verpackungsvorschriften im Land des Käufers einen Anspruch gegen uns. Der Käufer ist verpflichtet, die Kennzeichnung selbst zu prüfen und ggf. an die für ihn geltenden Vorschriften anzupassen.
(2) Sollte der Käufer beabsichtigen, die Ware unter unüblichen Bedingungen einzusetzen oder unter Bedingungen, die ein besonderes Sicherheits- oder Gesundheitsrisiko für jedwede Person oder die Umwelt mit sich bringen können, so muss der Käufer uns darüber vor Abschluss des Kaufvertrages schriftlich informieren.
(3) Rechte und Ansprüche Dritter (insbesondere Rechte und Ansprüche die auf Eigentums- oder gewerbliche Schutzrechte gestützt werden) stellen nur dann einen Rechtsmangel dar, sofern diese Ansprüche und/oder Rechte in Deutschland in Kraft und registriert sind und die Nutzung der Ware in Deutschland verhindern.
§ 5 Lieferverpflichtung; Gefahrübergang
(1) Wir sind dazu verpflichtet, die in der Auftragsbestätigung genannte Ware zu liefern, und zwar in einer Verpackung, die für das Beförderungsmittel geeignet ist.
(2) Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung CPT Incoterms® 2020 (Lieferort: Sudenburger Wuhne 61, 39116 Magdeburg/Deutschland; Bestimmungort: Gemäß Vereinbarung mit dem Käufer an einem Ort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland). Auch bei einer Lieferung mittels C-Klausel der Incoterms® 2020 trägt der Käufer die mit der Lieferung verbundenen Transportkosten.
(3) Die Einhaltung des in der Auftragsbestätigung genannten Lieferdatums bzw. der dort genannten Lieferfrist ist keine wesentliche Vertragspflicht und die Nichteinhaltung des Lieferdatums oder der Lieferfrist in der Auftragsbestätigung stellen keine wesentliche Vertragsverletzung dar. Sofern eine Lieferfrist vereinbart ist, behalten wir uns das Recht vor, den genauen Lieferzeitpunkt innerhalb der Frist zu bestimmen.
(4) Alle Lieferdaten und Lieferfristen sind davon abhängig, dass der Käufer alle seine Plichten rechtzeitig erfüllt. Insbesondere muss der Käufer jegliche Genehmigungen, Zeichnungen etc. bereitstellen und/oder genehmigen und alle vereinbarten Zahlungen rechtzeitig leisten. Insbesondere ist der Kunde bei vereinbarter Vorkasse verpflichtet, vor der Lieferung die Vorkassezahlung vollständig zu erbringen.
(5) Wir sind dazu berechtigt, Teillieferungen zu tätigen und diese separat in Rechnung zu stellen.
(6) Die Gefahr geht mit der Lieferung nach § 5 Absatz 2 über. Sollte der Käufer die Ware nicht abnehmen, geht die Gefahr zu dem Zeitpunkt über, in der der Käufer seiner Abnahmepflicht nicht nachkommt.
(7) Zusätzlich zu den uns zustehenden gesetzlichen Rechten sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Pflichten auszusetzen, sofern vernünftige Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Käufer seine ihm nach dem Kaufvertrag obliegenden Pflichten nicht erfüllen wird, insbesondere dass er nicht in der Lage sein wird, den vereinbarten Kaufpreis rechtzeitig zu zahlen.
§ 6 Lieferschein, Rechnung, sonstige Dokumente
(1) Wir stellen dem Käufer einen Lieferschein zur Verfügung, der dem bei uns üblichen Standard entspricht.
(2) Unabhängig von der verwendeten Incoterms-Klausel sind wir nicht dazu verpflichtet, für die Exportfreimachung zu sorgen. Wir werden jedoch auf Gefahr und Kosten des Käufers alle notwendigen Exportlizenzen und Zollformalitäten beantragen, sofern uns der Käufer alle notwendigen Informationen bereitgestellt hat.
(3) Wir sind nur verpflichtet, dem Käufer solche Dokumente zur Verfügung zu stellen, die ausdrücklich in der Auftragsbestätigung genannt sind.
§ 7 Höhere Gewalt
Keine Partei ist gegenüber der anderen Partei haftbar oder verantwortlich, noch wird davon ausgegangen, dass sie den Kaufvertrag nicht erfüllt oder verletzt hat, wenn und soweit eine solche Nichterfüllung oder Verzögerung auf Handlungen zurückzuführen ist, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der betroffenen Partei liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: (a) Überschwemmung, Feuer, Erdbeben oder Explosion; (b) Krieg, Invasion, Feindseligkeiten (unabhängig davon, ob ein Krieg erklärt wurde oder nicht), terroristische Drohungen oder Handlungen, Aufruhr oder andere zivile Unruhen; (c) staatliche Anordnungen oder Gesetze; (d) Maßnahmen, Embargos oder Blockaden, die am oder nach dem Datum des Kaufvertrags in Kraft sind; (e) Maßnahmen einer staatlichen Behörde; (f) nationaler oder regionaler Notstand, einschließlich Pandemien oder Epidemien; (g) Streiks oder Arbeitsniederlegungen; (h) Störungen in der Industrie oder der Lieferkette, die sich auf den betreffenden Markt auswirken; und (i) andere Handlungen, Ereignisse oder Situationen, die nicht in der zumutbaren Kontrolle der betroffenen Partei liegen (jeweils ein "Ereignis höherer Gewalt"). Dies umfasst auch das Auftreten solcher Ereignisse bei Unterlieferanten. Die Partei, die von einem Ereignis höherer Gewalt betroffen ist, hat die andere Partei innerhalb von 30 Tagen nach dem Ereignis höherer Gewalt zu benachrichtigen (wobei diese Benachrichtigung keine Voraussetzung dafür ist, dass ein solches Ereignis höherer Gewalt besteht und die betreffende Partei entschuldigt ist), wobei sie den Zeitraum angibt, für den das Ereignis höherer Gewalt voraussichtlich andauern wird, und sie hat sich nach Kräften zu bemühen, den Ausfall oder die Verzögerung zu beenden und sicherzustellen, dass die Auswirkungen eines solchen Ereignisses höherer Gewalt so gering wie möglich gehalten werden.
§ 8 Pflicht zur Kaufpreiszahlung
(1) Der Käufer ist verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis sowie sonstige vereinbarte Kosten (z.B. Transportkosten) auf das von uns genannte Konto zu überweisen. Der Erfüllungsort für die Zahlung ist Sudenburger Wuhne 61, 39116 Magdeburg/Deutschland. Außerhalb Deutschlands auftretende Bankgebühren trägt der Käufer. Die Zahlung hat ohne jeden Abzug zu erfolgen und ist fällig an dem in der Auftragsbestätigung genannten Tag oder innerhalb der dort genannten Zahlungsfrist, welche sich nach dem Rechnungsdatum berechnet. Sollte in der Auftragsbestätigung weder ein Tag noch eine Zahlungsfrist angegeben sein, hat die Zahlung innerhalb von 21 (einundzwanzig) Kalendertagen nach dem Rechnungsdatum zu erfolgen. Die Abnahme der Ware durch den Käufer ist keine Voraussetzung für die Fälligkeit der Kaufpreiszahlung.
(2) Die vereinbarten Preise verstehen sich exklusive der am Tag der Lieferung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die von uns in unserem Online-Shop und in Katalogen angegebenen Preise verstehen sich exklusive Transportkosten.
(3) Der Käufer ist nur dann dazu berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder seine Leistungen auszusetzen, wenn der Gegenanspruch des Käufers von uns anerkannt, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
(4) Der Käufer ist nur dann zur Aufrechnung berechtigt, soweit der Gegenanspruch des Käufers von uns anerkannt, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
(5) Gerät der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, ist er verpflichtet, an uns Verzugszinsen in Höhe von 9 (neun) Prozentpunkten über dem Basiszins der Deutschen Bundesbank für die Dauer des Verzugs zu zahlen.
(6) Wir behalten uns das Recht vor, unsere Forderungen aus dem Geschäft mit dem Käufer ganz oder teilweise an Dritte abzutreten.
(7) Wenn der Käufer fällige Rechnungen nicht zahlt, eingeräumte Zahlungsziele überschreitet oder sich nach Vertragsabschluss seine Vermögensverhältnisse verschlechtern oder wir nach Vertragsabschluss Informationen erhalten, die die Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, (a) die gesamte Restschuld des Käufers fällig zu stellen und unter Abänderung der getroffenen Vereinbarungen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, (b) nach erfolgter Lieferung sofortige Zahlung aller unserer Forderungen, die auf demselben Rechtsverhältnis beruhen, zu verlangen.
(8) Der Käufer hat alle Gebühren, Kosten und Auslagen zu tragen, die uns oder einem Dritten, an dem wir die Forderung abgetreten haben, aus und im Zusammenhang mit einem erfolgreichen Inkassoverfahren gegen den Käufer außerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstehen.
(9) Ist der Käufer aus mehreren Schuldverhältnissen zu gleichartigen Leistungen verpflichtet und reicht das von ihm Geleistete nicht zur Tilgung sämtlicher Schulden aus, (a) so wird diejenige Schuld getilgt, welche er bei der Leistung bestimmt. (b) Trifft der Käufer keine Bestimmung, so wird zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden diejenige, welche uns geringere Sicherheit bietet, unter mehreren gleich sicheren die lästigere, unter mehreren gleich lästigen die ältere Schuld und bei gleichem Alter jede Schuld verhältnismäßig getilgt.
§ 9 Vertragswidrige Ware; rechtsmangelhafte Ware
(1) Die Ware ist vertragswidrig, wenn sie im Zeitpunkt des Gefahrübergangs erheblich von den Anforderungen nach § 4 Absatz 1 und Absatz 2 abweicht.
(2) Die Ware weist einen Rechtsmangel auf, wenn sie im Zeitpunkt des Gefahrübergangs deutlich von den Anforderungen nach § 4 Absatz 3 abweicht.
§ 10 Untersuchungs- und Rügepflicht
(1) Ohne dass damit eine Einschränkung der gesetzlichen Regelungen verbunden ist, muss der Käufer die Ware umfassend im Hinblick auf Abweichungen der Ware in der Art, der Menge, der Qualität und der Verpackung untersuchen. Sofern erforderlich muss der Käufer die Untersuchung mit Hilfe dritter externer Personen durchführen.
(2) Die Vertragswidrigkeit muss innerhalb von zehn (10) Kalendertagen angezeigt werden. Für offensichtliche Vertragswidrigkeiten beginnt diese Frist zur Anzeige mit der Lieferung der Ware, in allen anderen Fällen nachdem der Käufer die Vertragswidrigkeit festgestellt hat oder hätte feststellen müssen. Die Anzeige der Vertragswidrigkeit muss schriftlich erfolgen und die Vertragswidrigkeit so genau benennen und umschreiben, dass wir Abhilfemaßnahmen treffen können.
(3) Soweit vorstehend nichts Abweichendes vereinbart ist sowie im Hinblick auf Rechtsmängel, finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
§ 11 Verjährungsfrist
Die Ansprüche des Käufers wegen Lieferung vertragswidriger und rechtsmangelhafter Ware verjähren ein (1) Jahr nach Lieferung der Ware. Unberührt bleiben jedoch Ansprüche wegen arglistiger, wegen vorsätzlicher und wegen grob fahrlässiger Vertragsverletzung sowie Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Für gebrauchte Ware findet § 4 Absatz 1 Satz 4 Anwendung. Ersatzlieferung oder Nachbesserung führen nicht zu einem Neubeginn oder einer Hemmung der Verjährung.
§ 12 Rechtsbehelfe im Fall vertragswidriger und rechtsmangelhafter Ware; Haftungsbeschränkung
(1) Im Fall der Lieferung vertragswidriger Ware kann der Käufer Nachlieferung, Nachbesserung, Minderung und die Aufhebung des Vertrages nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften verlangen.
(2) Soweit die uns mit der Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen entstehenden Kosten dadurch erhöht werden, dass der Käufer die Ware an einen Ort verbringt, der nicht in der Auftragsbestätigung genannt ist oder – sofern in der Auftragsbestätigung kein Ort genannt ist – der nicht der Niederlassung des Käufers entspricht, werden diese Kosten vom Käufer getragen.
(3) Im Falle der Lieferung vertragswidriger oder rechtsmangelhafter Ware oder im Falle einer sonstigen aus dem Kaufvertrag oder der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer resultierenden Vertragsverletzung kann der Käufer Schadensersatz nur nach Maßgabe der folgenden Vorschriften verlangen, wobei ein Rückgriff auf sonstige Anspruchsgrundlagen (insbesondere außervertraglicher Art) ausgeschlossen ist:
• a) Wir haften nicht für das Verhalten von Lieferanten oder Subunternehmern. Zudem haften wir nicht auf Schadensersatz, soweit der Käufer zu diesem beigetragen hat.
• b) Der Käufer muss den Nachweis erbringen, dass unsere Geschäftsführer, Angestellten oder sonstigen Beschäftigten vorsätzlich oder fahrlässig dem Käufer gegenüber obliegende Pflichten verletzt haben.
• c) Sofern wir haften, ist die Haftung für verspätete oder ausbleibende Lieferung auf 0,5 Prozent für jede volle Woche, höchstens jedoch auf 5 Prozent des Nettokaufpreises der verspätet oder gar nicht gelieferten Ware, und im Falle der Haftung wegen Lieferung vertragswidriger und/oder rechtsmangelhafter Ware auf den Nettokaufpreis der betroffenen Ware beschränkt.
• d) Abweichend von § 12 Absatz 3 lit. c. haften wir nicht für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall und Nutzungsverluste.
• e) Die vorgenannten Beschränkungen in § 12 Absatz 3 gelten nicht
o i. bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
o ii. sofern wir arglistig, grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben,
o iii. sofern wir aus zwingenden Produkthaftungsgesetzen haften, sowie
o iv. im Hinblick auf die Haftung, die nach den anwendbaren Gesetzen nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden darf.
(4) Soweit vorstehend nichts Abweichendes vereinbart ist, finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
§ 13 Rechte an Dokumenten etc.
Wir behalten uns alle gewerblichen Schutzrechte an allen Dokumenten, Bildern, Zeichnungen, etc. (zusammenfassend als „Dokumente“ bezeichnet) vor, die wir im Zusammenhang mit der Erfüllung unserer Pflichten unter dem Kaufvertrag erstellt und/oder zur Verfügung gestellt haben. Solche Dokumente gehören ausschließlich uns. Dem Käufer ist es insbesondere untersagt, ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung die von uns erstellten Bilder zum Weiterverkauf der Waren auf Plattformen wie beispielsweise eBay oder Idealo zu verwenden.
§ 14 Regelungen beim Weiterverkauf durch den Käufer in die Vereinigte Staaten von Amerika
Verkauft der Käufer die Ware weiter an Kunden mit Niederlassung oder Wohnsitz in den Vereinigten Staaten von Amerika, so ist er verpflichtet, auf eigene Kosten eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5.000.000 € pro Schadensfall abzuschließen. Sofern der Kunde des Käufers mit Niederlassung oder Wohnsitz in den Vereinigten Staaten von Amerika Ansprüche gegen uns oder den Käufer erhebt, haftet im Verhältnis zwischen uns und dem Käufer der Käufer für solche Ansprüche, soweit sie über das hinausgehen, wofür wir auf Basis der in diesen Internationalen Verkaufsbedingungen enthaltenen Regelungen sowie auf Basis des in Deutschland geltenden Produkthaftungsgesetzes haften würden.
§ 15 Sonstige Bestimmungen
(1) Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum Ausgleich aller uns gegen den Käufer zustehenden Ansprüche vor. Der Käufer ist verpflichtet, die zum Schutz unseres Eigentums erforderlichen Maßnahmen zu treffen und sicherzustellen, dass unser Eigentumsanspruch nicht beeinträchtigt wird. Sofern dies für die Aufrechterhaltung des Eigentumsvorbehalts erforderlich ist, verpflichtet sich der Käufer insbesondere dazu, eine im Belegenheitsland der Ware etwaig notwendige Eintragung in ein öffentliches Register auf eigene Kosten vorzunehmen.
(2) Wir sind nicht dazu verpflichtet, Leistungen zu erbringen, die nicht in der Auftragsbestätigung oder diesen Internationalen Verkaufsbedingungen genannt sind.
(3) Zu dem Kaufvertrag bestehen keine Nebenabreden.
(4) Jegliche Änderungen eines abgeschlossenen Kaufvertrages erfordern unsere schriftliche – durch unsere ordnungsgemäße Unterschrift kenntlich gemachte – Bestätigung.
(5) Der Käufer ist nicht dazu berechtigt, seine Rechte und Pflichten gegenüber uns auf eine andere Person zu übertragen.
(6) Der Erfüllungsort für die Lieferung ist in § 5 Absatz 2 geregelt, der Erfüllungsort für die Zahlung folgt aus § 8 Absatz 1. Als Erfüllungsort für alle sonstigen Pflichten ist – auch bei der Vereinbarung einer anderen Incoterms-Klausel – Sudenburger Wuhne 61, 39116 Magdeburg vereinbart. Dies gilt auch für die Nachlieferung, für die Nachbesserung sowie die Rückabwicklung der vertraglichen Pflichten im Falle der Vertragsaufhebung.
(7) Sofern der Käufer die Waren weiterverkaufen möchte und dafür von uns bezogene Warenträger verwenden möchte, wird der Käufer darauf hingewiesen, dass der Käufer stets das zulässige Gesamtgewicht des Warenträgers sowie dessen ordnungsgemäßen Aufbau zu prüfen und regelmäßig zu kontrollieren hat. Schäden, die aus der Missachtung dieser Vorgaben beruhen, sind nicht von uns zu vertreten.
(8) Kommt der Vertragsschluss entsprechend § 2 Absatz 1 über unseren Online-Shop zustande, gilt zudem Folgendes: Der Vertragstext wird von uns gespeichert. Der Käufer kann in seinem Kundenkonto seine bisherigen Bestellungen einsehen. Zusätzlich werden die Bestelldaten dem Käufer nach Eingang der Bestellung in der Bestelleingangsbestätigung per E-Mail zugesendet, so dass der Käufer diese auch selbst speichern und ausdrucken kann. Darüber hinaus sind die Bestelldaten und der Vertragstext auch in unserer Auftragsbestätigung enthalten. Die Internationalen Verkaufsbedingungen kann der Käufer zudem bei uns anfordern oder in unserem Online-Shop herunterladen.
(9) Sämtliche Kommunikation, Erklärungen, Mitteilungen, etc. (zusammenfassend nachfolgend „Mitteilungen“) haben ausschließlich in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen. Mittels Fax oder E-Mail gemachte Mitteilungen erfüllen das Schriftformerfordernis. Eine Unterschrift ist für die Einhaltung der Schriftform nicht erforderlich, es sei denn diese Internationalen Verkaufsbedingungen verlangen ausdrücklich eine Unterschrift.
§ 16 Schiedsgerichts- und Gerichtsstandsvereinbarung
(1) Sofern der Käufer seinen Sitz innerhalb der Europäischen Union, der Schweiz, Island oder Norwegen hat, wird für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Kaufvertrag und diesen Internationalen Verkaufsbedingungen, einschließlich vertraglicher, außervertraglicher und insolvenzrechtlicher Streitigkeiten sowie Streitigkeiten über die Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Auflösung des Kaufvertrages, sowie Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Käufer und uns, die ausschließliche Zuständigkeit der für Magdeburg/Deutschland zuständigen Gerichte vereinbart. Wir sind in diesem Fall jedoch auch berechtigt, den Käufer vor den staatlichen Gerichten an seinem Sitz zu verklagen.
(2) Sofern der Käufer seinen Sitz außerhalb der Europäischen Union, der Schweiz, Island und Norwegen hat, werden alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Kaufvertrag und diesen Internationalen Verkaufsbedingungen, einschließlich vertraglicher, außervertraglicher und insolvenzrechtlicher Streitigkeiten sowie Streitigkeiten über die Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Auflösung des Kaufvertrages, sowie Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Käufer und uns, ausschließlich durch ein Schiedsgerichtsverfahren gemäß der Internationalen Schweizerischen Schiedsordnung der Swiss Chambers‘ Arbitration Institution endgültig entschieden. Es gilt die zur Zeit der Zustellung der Einleitungsanzeige in Kraft stehende Fassung der Schiedsordnung. Der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens ist Zürich/Schweiz, die Sprache ist deutsch.
§ 17 Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser Internationalen Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die Regelungen im Übrigen wirksam. Wir und der Käufer sind verpflichtet, die unwirksamen Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise soweit wie möglich gerecht werden.
Stand: Juli 2025